Kosten der Behandlung

GESETZLICH VERSICHERTE

Sie bringen Ihre Versichertenkarte mit, die wie gewohnt eingelesen wird. Zusätzlich können Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes oder eines anderen Facharztes mitbringen.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für maximal 5 probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen á 50 Minuten können wir uns kennenlernen und wir werden dann entscheiden, ob eine Therapie bei Ihrer Kasse beantragt wird.

PRIVAT VERSICHERTE

Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, da einzelne Versicherer nur eine begrenzte Stundenzahl erstatten oder Psychotherapie unter Umständen gar nicht mitversichern.

BEIHILFE BERECHTIGTE

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für 5 probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen á 50 Minuten können wir uns kennenlernen und werden dann entscheiden, ob eine Therapie bei Ihrer Beihilfestelle beantragt wird.

SELBSTZAHLENDE

Für PatientInnen, die ihre Behandlung nicht über die Krankenkasse abrechnen möchten oder für Supervisionssitzungen wird ein eigener Vertrag gemäß der Gebührenordnung für Ärzte miteinander vereinbart.

AUSFALLHONORAR

Für zu kurzfristig abgesagte Therapiestunden oder das Nichterscheinen zu einer Sitzung wird vor Beginn der Behandlung ein Ausfallhonorar vereinbart.